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Behandlungskosten und Kostenübernahme

Sollten Sie bei einer privaten Krankenversicherung oder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein ggf. noch mit einer Zusatzversicherung, die auch eine homöopathische Behandlung bei einem Arzt mit abdeckt, werden die Behandlungskosten entsprechen Ihrem Vertrag von Ihrer Versicherung übernommen.  Alle Privatkassen und die Beihilfe für Beamte übernehmen in der Regel entsprechen Ihrem Vertrag von Ihrer Versicherung die Kosten für die Behandlung. Zusatzversicherungen erstatten den jeweiligen prozentualen Anteil je nach Versicherungskondition, meist zu 80%.

Viele Patienten in homöopathischen Praxen sind nicht privat versichert und zahlen die Behandlung selbst.  Um am Anfang die Erwartungen an die Behandlung abzusprechen, Ihre Krankengeschichte kennenzulernen, Ihre Fragen zu beantworten, den Ablauf von der Behandlung mit Ihnen zu besprechen und die Kosten abzuschätzen, biete ich Ihnen vor Beginn der Behandlung eine persönliche Videokonsultation für ca. 20-30 Minuten an. Diese können Sie gern auf der Seite “Termin buchen” vereinbaren.

Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ).
Eine Liquidation nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ist für mich als Ärztin gemäß unserer Berufsordnung nicht möglich. Dies ist bei Zusatzversicherungen zu beachten. Gegebenenfalls empfiehlt sich im Vorfeld der Behandlung eine Rückfrage bei der Versicherungsgesellschaft.

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